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CDU im Bund: Für Humanität und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


Deutschland steht zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention. Das christliche Menschenbild gebietet die Unterstützung für Menschen in Not. Verfolgten zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren, ist für uns eine Frage der humanitären Verantwortung, der Mitmenschlichkeit und der Nächstenliebe. Dass wir ein starkes und hilfsbereites Land sind, zeigt die anhaltend hohe Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Die Kommunen leisten – wie bereits nach 2015 – in einer aktuell herausfordernden Situation Herausragendes, stoßen aber an ihre Belastungsgrenzen.
Im Jahr 2022 wurden über 240.000 Asylanträge in Deutschland gestellt, so viele wie seit dem Jahr 2016 nicht. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Es sind die Kommunen, die auf irregulärem Weg nach Deutschland gekommene Migranten, von denen viele nicht schutzbedürftig sind, auf-nehmen, versorgen und betreuen – zusätzlich zu den über eine Million ukrainischen Kriegsflüchtlingen, denen Deutschland richtigerweise Schutz vor dem russischen Angriffskrieg bietet. Längst müssen wieder Behelfsunterkünfte in Turnhallen, Wohn-containern, Zelten, teilweise sogar auf angemieteten Kreuzfahrtschiffen geschaffen werden. Wie prekär die Situation ist, darauf weisen kommunale Amts- und Mandats-träger parteiübergreifend hin.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 30. März 2023 Entscheidungsträger der kommunalen Ebene nach Berlin eingeladen, um mit ihnen die aktuelle Flüchtlings- und Migrationslage zu diskutieren. Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte aus ganz Deutschland kamen parteiübergreifend beim Kommunalgipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen.
Auf wirksame Hilfe der Bundesregierung konnten die Kommunen bisher nicht zählen: Die beiden „Flüchtlingsgipfel“ bei der Bundesinnenministerin blieben ohne Ergebnis; Teilnehmer der kommunalen Spitzenverbände sprachen von „Enttäuschung“ und gar „Heuchelei“. Dass Bundesinnenministerin Faeser noch im Februar behauptete, für die bereits jetzt angespannte Wohnungsmarktsituation seien Asylbewerber „kein Problem“, offenbart ihr mangelndes Bewusstsein der tatsächlichen Lage in den Kommunen. Ihre Aussage, dass sie es seltsam finde, dass „jetzt schon – Anfang April dieses Jahres – gesagt wird, das Geld für dieses Jahr reiche nicht aus“, unterstreicht diese Realitätsferne zusätzlich.
Aus den Beiträgen und Forderungen beim Kommunalgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden zwei Punkte deutlich: Erstens ist die Bereitschaft, geflohenen Menschen in Not beizustehen, überall in unserem Land nach wie vor groß. Zweitens ist aber festzustellen, dass die Möglichkeiten und Ressourcen für die Aufnahme weiterer Asylbewerber an ihre Grenzen stoßen oder schon ausgeschöpft sind. Die Kommunalvertreter machten deutlich, dass es mehr als nur an Geld fehlt: Es mangelt an Wohnraum, Kinderbetreuung, Lehrkräften, Sozialpädagogen und Jugendsozialarbeitern, medizinischem Personal, behördlichen Kapazitäten. Auch die Möglichkeiten der Hilfsorganisationen, Kirchen, Tafeln, Helferkreise, Ehrenamtlichen, der Integrations- und Deutschkurse und der Sicherheitsdienstleister sind erschöpft. In dieser Lage wird es aus Sicht der Kommunen immer schwieriger, die kommunalen Leistungen des „Normalbetriebs“ zu erbringen. Zudem wurde die Sorge um die Akzeptanz des Asylsystems und den gesellschaftlichen Zusammenhalt deutlich, wenn Ausreise-pflichtige immer seltener tatsächlich das Land verlassen.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf:

  1. Die Migrationspolitik muss endlich Chefsache innerhalb der Bundesregierung werden. Der Bundeskanzler muss kurzfristig zu einem Flüchtlingsgipfel unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts der Bundesregierung, der Länder und der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände einladen und den Ländern und Kommunen ein der besonderen Lage entsprechendes Hilfsangebot machen. Nur der Bund hat es in der Hand, die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, zu begrenzen. Deshalb muss der Bund den Kommunen insbesondere bei den entstehenden Kosten zur Seite stehen.
  2. Die irreguläre Migration nach Deutschland muss spürbar reduziert werden, um die Kommunen zu entlasten und die Akzeptanz für die humanitäre Verantwortung Deutschlands für tatsächlich Schutzbedürfte zu erhalten. Zu den jetzt erforderlichen Maßnahmen zählen:
    a. Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss zum effektiven Schutz der EU-Außengrenzen befähigt werden und unerlaubte Einreisen in den Schengen-Raum reduzieren, auch durch die Errichtung von Grenzschutzinfrastruktur;
    b. Es kommen viele Menschen in unser Land, die offensichtlich keinen begründeten Anspruch auf Asyl im Sinne des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention haben. Die Bundesregierung muss die Anreize für einen unbegründeten Asylantrag in Deutschland minimieren. Bundesregierung und Bundesrat müssen weitere Staaten, wie z.B. die Maghreb-Staaten und Georgien, als sichere Herkunftsstaaten ein-stufen;
    c. Die Anreize für eine Sekundärmigration nach Deutschland müssen gesenkt werden, indem die Sozialstandards in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte unter Berücksichtigung der Kaufkraft der Mitgliedstaaten einander angenähert werden. Wir brauchen eine Klarstellung im europäischen Recht, dass Sozialleistungen – auch nach Abschluss des Asylverfahrens – nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können;
    d. Entscheidungen über Asylanträge müssen an der EU-Außengrenze getroffen werden. Menschen mit anerkanntem Schutzstatus müssen an-schließend innerhalb der EU in einem der Größe, Wirtschaftskraft und bisherigen Aufnahmeleistung angemessenen Verhältnis verteilt wer-den;
    e. Solange die EU-Außengrenzen nicht hinreichend geschützt sind, müssen lageangepasst und als letztes Mittel die an der deutsch-österreichischen Grenze stattfindenden Kontrollen auf die Binnengrenzen zu Tschechien und zur Schweiz ausgeweitet werden, solange die zu hohe Zahl illegaler Einreisen über diese Grenzen anhält;
    f. Im europäischen Recht muss klargestellt werden, dass Personen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben und entsprechend registriert worden sind und solche Personen, die bereits einen Asylantrag gestellt und eine Ablehnung erhalten haben, bei ei-genmächtiger Weiterreise innerhalb der EU an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden können.
  3. Die Bundesregierung muss alle Maßnahmen stoppen, die zu weiteren vermeidbaren Belastungen der Kommunen führen. Dazu zählen auch freiwillige Programme zur Aufnahme von zusätzlichen Migranten, wie z. B. das über die Ortskräfteaufnahme hinausgehende Sonderaufnahmeprogramm Afghanistan.
  4. Die Kommunen müssen bei der Unterbringung von Migranten wirksam ent-lastet werden. Dabei sind vorübergehend auch vergabe- und baurechtliche Vereinfachungen zu nutzen. Dies betrifft insbesondere den Bau von sozialer Infrastruktur (insbesondere Unterkünfte, Schulen und Kitas) sowie die Vergabe des Betriebs von Einrichtungen. Die Bundesregierung muss darüber hinaus geeignete Bundes-Immobilien oder geeignete Container-Unterkünfte bereitstellen und insbesondere dafür sorgen, dass Asylbewerber nur bei guter Bleibeperspektive und geklärter Identität sowie nur dann auf die Kommunen in der Fläche verteilt werden, wenn von der Person keine Gefahr für die öf-fentliche Sicherheit vor Ort ausgeht.
  5. Die Bundesregierung muss die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Versorgung und Aufnahme von Migranten nachvollziehbar und dauerhaft regeln, um den Kommunen Planungssicherheit in der Migrationspolitik zu geben. Insbesondere muss der Bund, solange er die irreguläre Migration weiterhin nicht effektiv begrenzt und steuert, die vollständigen Kosten der Unterkunft – einschließlich angemessener und an der Migrationsentwicklung orientierter Vorhaltekosten– übernehmen. Daneben muss der Bund auch die Kosten der Integrationsleistungen, etwa in Schulen und Kitas sowie von Jugendsozialarbeitern und Sozialpädagogen, die für die Betreuung und die Integration nötig sind, erstatten. Wo nicht genügend Hauptamtliche bei der Integration zur Verfügung stehen, sollen die Angebote der Ehrenamtlichen stärker unterstützt werden.
  6. Die Asylverfahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen beschleunigt in Landeserstaufnahmeeinrichtungen erfolgen; hierzu ist das Konzept der AnkER-Zentren weiterhin maßgeblich. Aus den AnkER-Zentren müssen abgelehnte Asylbewerber unmittelbar in ihre Heimat zurückgebracht werden.
  7. Für die bessere Versorgung und Aufnahme der ukrainischen Kriegsflücht-linge müssen die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, ukrainisches Personal schnell und unbürokratisch in Schulen und Kindergärten einzustel-len.
  8. Die Bundesregierung muss ihre vielfach versprochene Rückführungsoffensive für abgelehnte Asylbewerber endlich umsetzen, vor allem bei Straftätern und Gefährdern. Das System der Dublin-Überstellungen innerhalb Europas muss dringend wieder funktionstüchtig werden.

Berlin, den 25. April 2023


Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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